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Sie sind hier: Patienten-Service / Vor dem Aufenthalt / Wahlleistungen
Wahlleistungen sind Leistungen, die über die Regelleistungen hinausgehen und gesondert berechnet werden. Diese Wahlleistungen müssen mit Ihnen bzw. Ihren Angehörigen schriftlich vereinbart werden.
Bitte wenden Sie sich bei Rückfragen hinsichtlich der Vereinbarung von Wahlleistungen auch an Ihre Krankenkasse.
Wahlärztliche Leistungen können nur auf der Grundlage eines gesonderten Behandlungsvertrages des Patienten mit liqidationsberechtigten Ärzten des Hauses gewährt werden. Nähere Informationen erfragen Sie bitte in der Patientenaufnahme.
