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Sie sind hier: Patienten-Service / Nach dem Aufenthalt / Kosten Ihres Aufenthaltes

Die vertraglichen Beziehungen zwischen Ihnen und dem Krankenhaus richten sich nach den Allgemeinen Vertragsbedingungen (AVB), welche Sie bei Ihrer Aufnahme erhalten haben.

  • Kassenpatienten
    Die Kosten für einen Krankenhausaufenthalt übernimmt in der Regel Ihre gesetzliche Krankenkasse.
    Grundlage dafür ist eine Kostenübernahmeerklärung.
    Das Krankenhaus rechnet die erbrachten Leistungen direkt mit Ihrer Krankenkasse ab.
    Bei Ihrer Aufnahme in das Krankenhaus sollten Sie möglichst einen Einweisungsschein von Ihrem Hausarzt oder dem einweisenden Arzt vorlegen.

  • Privatpatienten, Selbstzahler
    Wenn Sie nicht Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse sind oder über die allgemeinen Krankenhausleistungen hinaus bestimmte vom Krankenhaus angebotene Leistungen ausdrücklich wünschen und in Anspruch nehmen, sind Sie „Selbstzahler” bzw. „Privatversicherter”.
    Bei „Privatversicherten” rechnet die Krankenhausverwaltung direkt mit Ihrer Krankenkasse ab.
    „Selbstzahler” müssen bei Beendigung Ihres Krankenhausaufenthaltes Ihre Rechnung selbst bezahlen und anschließend mit Ihrer Kasse verrechnen.

  • Eigenbeteiligung
    Bei gesetzlich Krankenversicherten ist das Krankenhaus verpflichtet, den aktuellen gültigen Eigenanteil von 10,- Euro/ pro Kalendertag mit der zuständigen Krankenkasse abzurechnen.
    Wir empfehlen Ihnen, die Quittung als Nachweis aufzubewahren und bei einem erneuten Krankenhausaufenthalt innerhalb eines Kalenderjahres dem aufnehmenden Krankenhaus vorzulegen.
    In diesem Zusammenhang bitten wir Sie ebenso einen solchen Nachweis, falls bereits für das laufende Kalenderjahr vorhanden, auch den Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen in der Patientenaufnahme unseres Hauses vorzulegen.