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In Umsetzung des Nichtraucherschutzgesetzes für den Freistaat Sachsen am 1. Februar 2008, weisen wir Sie höflich darauf hin, dass im gesamten Bereich der Gebäude sowie auf dem Krankenhausgelände Rauchverbot besteht.
Rauchern wird dennoch die Möglichkeit gegeben, im Gelände den dafür vorgesehenen Raucherpavillon zu nutzen. Dieser befindet sich neben dem Feuerlöschteich.
Wir bitten um Beachtung und Einhaltung des Rauchverbotes.
Rauchen und Alkohol können den Heilungsprozess empfindlich stören.
Der Genuss alkoholischer Getränke ist nur mit dem Einverständnis des behandelnden Arztes gestattet.
